Bekanntmachung_nach_§_50_Abs5 des-Bundesmeldegesetzes Rathaus 28. April 2021: Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen Zur Bekanntmachung